Einsatzbuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 22.10.2026 (Fassung 2026-10-22). Rechtstexte sind nur in deutscher Sprache verbindlich.

Drucken · Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) · Datenschutzerklärung

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software „Einsatzbuch“ im Browser unter einsatzbuch.de und in den Apps für iPhone/iPad und Android (zusammen „Einsatzbuch“). Anbieter ist SolveITKL („Solve IT“), Einzelunternehmen, Inhaber Nirojh Sritharan, Burgherrenstraße 9B, 67661 Kaiserslautern; Büro: Maxstraße 7, 67659 Kaiserslautern; Telefon 0631 41436555, E-Mail info@solve-it-kl.de; USt-IdNr. DE320975603 (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Einsatzbuch richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung und bei jeder Tarifbestellung, als Unternehmer zu handeln. Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung oder Registerauszug).

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.

(4) Übersetzungen der Oberfläche und dieser Texte dienen nur dem Verständnis; verbindlich ist die deutsche Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Registrierung (Tarif Basis). Der Kunde legt seinen Betrieb unter einsatzbuch.de an („Betrieb anlegen“) und bestätigt dabei diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 9). Mit Abschluss der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag im Tarif Basis zustande. Der Anbieter kann diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Unternehmereigenschaft, bei falschen Angaben oder bei mehrfacher Registrierung desselben Betriebs.

(2) Wer den Betrieb anlegt, versichert, dazu berechtigt zu sein, den Kunden zu vertreten. Dieses Konto ist das Inhaber-Konto des Betriebs.

(3) Mitarbeiter. Mitarbeiter des Kunden treten dem Betrieb mit einem Beitrittscode bei, den der Kunde ihnen gibt. Zwischen Mitarbeitern und dem Anbieter entsteht kein eigenes Vertragsverhältnis; sie nutzen Einsatzbuch im Rahmen des Vertrags des Kunden. Der Kunde entscheidet, wer beitritt, welche Rolle jemand hat und wann ein Zugang endet.

(4) Bestellung eines Tarifs (Profi, Komplett). Kostenpflichtige Tarife bestellt der Inhaber ausschließlich im Browser unter Betrieb → Tarif. In den Apps gibt es keine Bestellung und keine In-App-Käufe. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, an das er 14 Tage gebunden ist. Die automatische E-Mail „Ihre Bestellung ist eingegangen“ bestätigt nur den Eingang und ist keine Annahme. Der Vertrag über den Tarif kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung freigibt; darüber informiert die E-Mail „Ihr Tarif ist freigeschaltet“. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht; eine Ablehnung teilt der Anbieter per E-Mail mit. Solange die Bestellung nicht entschieden ist, kann der Kunde sie unter Betrieb → Tarif stornieren.

(5) Der Anbieter speichert die Bestelldaten einschließlich der bestätigten AGB-Fassung. Der Kunde sieht seine Bestellungen im Browser unter Betrieb → Tarif. Diese AGB sind jederzeit unter einsatzbuch.de/agb abrufbar und können gespeichert und gedruckt werden.

§ 3 Leistungen und Tarife

(1) Der Anbieter stellt Einsatzbuch als Software über das Internet bereit (Software as a Service). Die Daten der Betriebe werden getrennt voneinander gehalten; ein Betrieb kann die Daten eines anderen nicht einsehen.

(2) Die Tarife umfassen derzeit (Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer):

  • Basis – kostenlos, unbefristet: Zeiterfassung (QR-Stempel vor Ort, eigene Zeiten, Monatsübersicht), Korrekturen (Antrag, Freigabe, Änderungsprotokoll); mit Hinweisen auf eigene Angebote des Anbieters (Abs. 3).
  • Profi – 4,90 € je Monat oder 49,00 € je Jahr: wie Basis, zusätzlich Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Genehmigung, Resturlaub) und Stundenzettel (Monatsabschluss, Unterschrift, PDF); ohne Werbehinweise.
  • Komplett – 8,90 € je Monat oder 89,00 € je Jahr: wie Profi, zusätzlich Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag nach Bundesland, Fahrzeiten) und Rapporte (Leistungsnachweis je Objekt: Tätigkeiten, Bemerkungen, Fotos, Unterschrift); ohne Werbehinweise.

Maßgeblich ist die Beschreibung auf der Bestellseite zum Zeitpunkt der Bestellung. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Mitarbeiter enthalten die Tarife derzeit nicht.

(3) Im Tarif Basis zeigt Einsatzbuch Hinweise auf eigene Angebote des Anbieters und mit ihm verbundener Unternehmen (z. B. SolveClean, THANU Translation). Ausgewählt wird nur nach der vom Betrieb angegebenen Branche; es werden keine Nutzungsdaten ausgewertet und nichts an Dritte gemeldet.

(4) Darüber hinaus kann der Anbieter weitere Funktionen unentgeltlich bereitstellen (derzeit z. B. Whiteboard, Hinweisfenster, Wetteranzeige, Texterkennung für Unterlagen, maschinelle Übersetzung von Arbeitsanweisungen). Solche Funktionen sind nicht Teil eines bestimmten Tarifs; der Anbieter kann sie mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen. Darin erfasste Daten bleiben dabei erhalten.

(5) Einige Funktionen nutzen Dienste Dritter, und zwar nur in dem in der Datenschutzerklärung und im AVV beschriebenen Umfang: Texterkennung (OCR.space) nur, wenn Personal oder Inhaber sie für eine Unterlage per Knopfdruck auslösen; Wetter (Open-Meteo) nur, wenn der Inhaber die Wetteranzeige für den Betrieb einschaltet (standardmäßig aus), und nur mit einer gerundeten Koordinate des Betriebsorts; maschinelle Übersetzung (DeepL bzw. Microsoft) nur, wenn der Anbieter sie eingerichtet hat. Für die Verfügbarkeit dieser Dienste steht der Anbieter nicht ein.

(6) Der Anbieter entwickelt Einsatzbuch laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfernen, soweit die in Abs. 2 genannten Module des gebuchten Tarifs dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(7) Die Apps werden über den App Store bzw. Google Play bereitgestellt; für den Download gelten zusätzlich deren Bedingungen. Die Nutzung setzt ein Gerät mit einem vom Anbieter unterstützten, aktuellen Betriebssystem und eine Internetverbindung voraus (zu Stempeln ohne Verbindung siehe § 7 Abs. 4).

(8) Einsatzbuch ist ein Hilfsmittel. Berechnungen und Hinweise (z. B. Zuschläge, Feiertage, Stundenzettel, Resturlaub) beruhen auf den Angaben des Kunden und ersetzen weder Lohnbuchhaltung noch Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Die Einhaltung des Arbeitszeit-, Mindestlohn-, Tarif-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts bleibt Sache des Kunden.

§ 4 Testphase

(1) Nach der Registrierung kann der Kunde Einsatzbuch 7 Tage lang mit allen Modulen der Tarife Profi und Komplett kostenlos testen; der letzte Tag der Testphase zählt ganz. Die Testphase gibt es einmal je Betrieb.

(2) Die Testphase endet von selbst. Es entstehen keine Kosten, und es ist keine Kündigung nötig: Bestellt der Kunde nichts, geht es im Tarif Basis weiter. Zwei Tage vor dem Ende erhält der Inhaber einmalig einen Hinweis per E-Mail.

(3) In der Testphase erfasste Daten bleiben erhalten und werden wegen des Endes der Testphase nicht gelöscht. Die Funktionen der Zusatzmodule stehen danach erst nach Bestellung und Freigabe eines Tarifs wieder zur Verfügung; inwieweit die dort erfassten Daten im Tarif Basis angezeigt werden, richtet sich nach dessen Funktionsumfang. Auf Anforderung in Textform stellt der Anbieter dem Kunden diese Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.

§ 5 Preise, Rechnung, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die Preise nach § 3 Abs. 2 bzw. der Bestellseite zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnung stellt der Anbieter (Solve IT) per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Rechnungsadresse. Abgerechnet wird im Voraus: bei monatlicher Abrechnung je Kalendermonat, bei jährlicher Abrechnung für zwölf Monate ab Freigabe. Bei monatlicher Abrechnung wird der Monat der Freigabe anteilig nach Kalendertagen berechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Andere Zahlungswege (Lastschrift, Karte, App Store, Google Play) werden derzeit nicht angeboten.

(4) Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen für den Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Ist der Kunde trotz Mahnung mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen weiter in Verzug, kann der Anbieter die Module des bezahlten Tarifs sperren und den Betrieb auf den Umfang des Tarifs Basis zurücksetzen. Zeiterfassung und Korrekturen bleiben auch während der Sperre nutzbar; Daten werden wegen des Verzugs nicht gelöscht. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Nach Zahlung gibt der Anbieter die Module wieder frei.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Laufzeit, Kündigung, Tarifwechsel

(1) Basis. Der Nutzungsvertrag im Tarif Basis läuft auf unbestimmte Zeit und ist für dessen Dauer kostenlos. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem der Inhaber den Betrieb löscht (§ 10 Abs. 3), oder durch Erklärung in Textform. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform kündigen.

(2) Monatliche Abrechnung. Der Tarif läuft jeweils bis zum Ende des Kalendermonats und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn er nicht bis zum letzten Tag des Monats zu dessen Ende gekündigt wird.

(3) Jährliche Abrechnung. Der Tarif läuft zwölf Monate ab Freigabe und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit zu deren Ende gekündigt wird. Eine vorherige Kündigungsfrist gibt es nicht.

(4) Der Inhaber kündigt im Browser unter Betrieb → Tarif („Zum Laufzeitende kündigen“); er erhält eine Bestätigung mit dem Enddatum per E-Mail. Eine Kündigung in Textform an info@solve-it-kl.de ist ebenfalls möglich. Der Anbieter kann einen bezahlten Tarif in Textform kündigen, bei monatlicher Abrechnung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, bei jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(5) Endet ein bezahlter Tarif, nutzt der Kunde Einsatzbuch ohne Weiteres im Tarif Basis weiter. Die Daten bleiben erhalten; § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(6) Tarifwechsel. Einen Wechsel (anderer Tarif oder andere Abrechnungsweise) bestellt der Inhaber wie eine neue Bestellung (§ 2 Abs. 4). Mit der Freigabe ersetzt der neue Tarif den bisherigen sofort; die Laufzeit des neuen Tarifs beginnt mit der Freigabe. Für den bisherigen Tarif bereits gezahlte Vergütung für die Zeit nach dem Wechsel wird anteilig gutgeschrieben und verrechnet.

(7) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als 42 Tage mit der Zahlung in Verzug ist, Einsatzbuch missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt oder bei Registrierung oder Bestellung falsche Angaben gemacht hat.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Stempeln ohne Verbindung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Einsatzbuch. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Eine bestimmte Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter möglichst zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigt geplante, längere Arbeiten nach Möglichkeit vorher an. Wartung und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. eine vorübergehende Sperre bei Angriffen) können die Nutzung zeitweise einschränken.

(3) Der Anbieter steht nicht ein für Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere höhere Gewalt, Störungen beim Rechenzentrumsbetreiber (Mittwald CM Service GmbH & Co. KG) oder bei Telekommunikationsnetzen, Störungen der Dienste von Apple oder Google sowie Angriffe Dritter, soweit der Anbieter zumutbare Schutzmaßnahmen getroffen hat.

(4) In der App werden Stempel zuerst auf dem Gerät gespeichert und übertragen, sobald eine Verbindung besteht. So kann auch ohne Netz oder während einer Störung des Servers gestempelt werden. Bis zur Übertragung liegen die Stempel nur auf dem Gerät. Wird die App vorher abgemeldet oder gelöscht oder geht das Gerät verloren, können nicht übertragene Stempel verloren gehen; fehlende Zeiten lassen sich über Korrekturen nachtragen. Das Stempeln im Browser setzt eine Verbindung voraus.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde macht bei Registrierung und Bestellung wahre Angaben und hält Rechnungsadresse und Kontakt-E-Mail aktuell.

(2) Der Kunde hält Passwörter und Zugänge geheim, gibt Beitrittscodes nur an eigene Mitarbeiter weiter, vergibt Rollen sorgfältig und beendet Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich. Er haftet für Missbrauch aus seinem Verantwortungsbereich und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich an info@solve-it-kl.de.

(3) Der Kunde informiert seine Mitarbeiter vor der Nutzung über die Zeiterfassung mit Einsatzbuch, insbesondere über Zweck und Umfang der Erfassung, den Standort beim Stempeln (nur mit Erlaubnis des Mitarbeiters) und Fotos zur Arbeit (Art. 13 DSGVO). Er beachtet ggf. die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats. Die Datenschutzerklärung von Einsatzbuch ersetzt diese Information des Kunden nicht.

(4) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er und seine Mitarbeiter erfassen. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein, trägt keine Gesundheitsdaten (z. B. Diagnosen) in Freitextfelder ein und sorgt dafür, dass auf Fotos zur Arbeit keine Personen zu sehen sind.

(5) Der Kunde nutzt Einsatzbuch nur für eigene betriebliche Zwecke. Er darf es nicht Dritten überlassen oder weitervermieten, keine automatisierten Massenabfragen durchführen und Schutzmechanismen nicht umgehen.

(6) Gesetzliche Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten (z. B. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG, § 147 AO, § 257 HGB) bleiben Pflichten des Kunden. Er sichert die für ihn wichtigen Unterlagen (z. B. Export, Stundenzettel) regelmäßig selbst.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter, die in Einsatzbuch erfasst werden, ist der Kunde Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nur in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), den der Kunde bei der Registrierung bzw. durch Bestätigung des Inhabers in Einsatzbuch abschließt; Fassung und Zeitpunkt werden gespeichert. Bei Widersprüchen geht der AVV in Fragen des Datenschutzes diesen AGB vor.

(2) Die Daten liegen auf Servern der Mittwald CM Service GmbH & Co. KG in Deutschland. Weitere Dienstleister und Übermittlungen nennen die Datenschutzerklärung und der AVV.

(3) Für die Daten des Inhabers als Vertragspartner, die Rechnungsdaten und die Nachweise über den Abschluss dieser Verträge ist der Anbieter selbst Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(4) Der Anbieter greift auf die Daten eines Betriebs nur zu, soweit es für Betrieb, Unterstützung oder Störungsbehebung nötig ist. Jeder solche Zugriff wird mit Zeitpunkt, Person und Grund protokolliert.

§ 10 Datenexport, Vertragsende, Löschung

(1) Der Inhaber kann Daten im jeweils in Einsatzbuch angebotenen Umfang selbst herunterladen, derzeit unter Betrieb → Export die Betriebs- und Benutzerdaten sowie die Arbeitszeiten (maschinenlesbar, JSON) und in den Tarifen Profi und Komplett die Stundenzettel als PDF. Weitere Daten des Betriebs stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung in Textform bis zur Löschung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.

(2) Endet nur ein bezahlter Tarif, bleibt der Vertrag im Tarif Basis bestehen; Daten werden deshalb nicht gelöscht.

(3) Löscht der Inhaber den Betrieb, läuft eine Frist von 14 Tagen, in der er die Löschung an derselben Stelle widerrufen kann. Danach werden alle Daten des Betriebs einschließlich der Arbeitszeiten gelöscht; über die Löschung wird ein Nachweis erstellt. In Datensicherungen bleiben Daten danach noch so lange, wie diese aufbewahrt werden (derzeit tägliche Sicherungen 14 Tage, wöchentliche 8 Wochen), und sind bis dahin vor jeder Nutzung geschützt.

(4) Endet der Vertrag auf andere Weise (z. B. durch Kündigung des Anbieters), weist der Anbieter den Inhaber vorher per E-Mail auf die bevorstehende Löschung hin. Bis 30 Tage nach Vertragsende stellt er dem Kunden auf Anforderung einen Export der Daten bereit; danach löscht er die Daten; Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, aufbewahrungspflichtige Daten vor der Löschung zu exportieren (§ 8 Abs. 6). Nach der Löschung kann der Anbieter keine Daten mehr herausgeben. Eigene Rechnungs- und Vertragsunterlagen bewahrt der Anbieter nach den gesetzlichen Fristen auf (§ 147 AO, § 257 HGB).

(6) Löscht ein Mitarbeiter seinen Zugang, werden nach 14 Tagen sein Zugang und seine persönlichen Daten gelöscht; seine Arbeitszeiten bleiben ohne Namen beim Kunden, weil sie aufbewahrungspflichtig sind.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch im Tarif Basis und in der Testphase.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung durch den Kunden (z. B. über Export und Stundenzettel) zur Wiederherstellung nötig wäre.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO.

§ 12 Änderungen dieser AGB und der Preise

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, neue Funktionen, Änderungen bei Dienstleistern). Er teilt die geänderte Fassung dem Inhaber mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform (E-Mail) und nach der Anmeldung in Einsatzbuch mit.

(2) Die geänderte Fassung gilt, sobald der Kunde ihr zustimmt (z. B. durch Bestätigung nach der Anmeldung). Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter. Stimmt der Kunde nicht bis zum vorgesehenen Wirksamwerden zu, kann jede Seite den Vertrag zu diesem Zeitpunkt oder später mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.

(3) Preisänderungen für laufende Tarife teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den betroffenen Tarif bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen. Wesentliche Hauptleistungspflichten (§ 3 Abs. 2) werden nicht einseitig geändert.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kaiserslautern, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Kündigungen und sonstige Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@solve-it-kl.de), soweit diese AGB nicht die Erklärung im Browser vorsehen (Bestellung, Storno, Kündigung unter Betrieb → Tarif; Löschung des Betriebs). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: 22.10.2026 (Fassung 2026-10-22)